Damits für alle reicht

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Mit deiner Spende ermöglichst du queere Räume, Events und Begegnung in Frankfurt — für alle, die einen Ort zum Sein suchen.

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Als Mitglied von QAF  stärkst du dauerhaft unsere Strukturen und hilfst uns, queere Räume in Frankfurt zu schaffen und zu erhalten. Egal ob als stilles Fördermitglied oder als aktiver Support. 

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So kannst du spenden

Spenden sind das Salz unserer Suppe… naja eigentlich die Suppe. Da wir keine kommerziellen Absichten und Einnahmen haben, sind wir auf private Spenden und öffentliche Unterstützung angewiesen. 

Direkt überweisen ohne Gebühren

Bei der direkten Spende, kommt genau der Betrag bei uns an,  den Du uns geben möchtest. 
Kontoinhaber: Queers and Friends.e. V.
Bankinstitut: Qonto 

IBAN: DE91100101239044966733
BIC: QNTODEB2XXX

Du kannst auch mit deiner Banking App diesen Girocode scannen:
Banking App öffnen > Überweisung > QRcode Scannen

Hinweis an nicht Mitglieder

Bitte gib im Verwendungszeck deine Kontaktadresse an, damit wir Dir deine Spendenquittung schicken können.

Oder kontaktiere uns direkt unter
hallo@queersandfriends.org

Online spenden

Hier kannst du direkt an uns mit deinen mobilen Bezahlmöglichkeiten spenden. 
Hierbei fallen Gebühren von 2.8% an. Wenn du uns z.B. 100€ spenden möchtest, kommen bei uns 97,20€ an. 

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Der Mitgliedsbeitrag wird im ersten Quartal eines Jahres erhoben. Der Beitritt erfolgt frühestens zum Folgequartal eines Monats. Der entsprechende Mitgliedsbeitrag ist für das Beitrittsjahr anteilig (quartalsweise) fällig. Ein Austritt ist jederzeit möglich und schriftlich mitzuteilen. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden bei Austritt nicht, auch nicht anteilig, erstattet. Mit der Aufnahme verpflichte ich mich zur Zahlung des Beitrags gemäß der jeweils gültigen Beitragsordnung des Vereins. Der Beitrag wird vom Verein per Rechnung erhoben und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb der dort genannten Frist per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen. Sollte der Verein künftig auf ein SEPA-Lastschriftverfahren umstellen, wird hierüber gesondert informiert; ein entsprechendes Lastschriftmandat wird dann separat eingeholt.
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